Was ist die Kleinunternehmerregelung?
§19 UStG erlaubt Unternehmern mit geringem Umsatz, auf den Ausweis von Umsatzsteuer zu verzichten. Das vereinfacht die Buchhaltung, bedeutet aber auch, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist. Ob die Regelung für dich gilt, hängt von deinem Vorjahresumsatz und deiner Umsatzprognose für das laufende Jahr ab – die genauen Grenzwerte legt das Finanzamt fest und ändern sich gelegentlich.
Pflichtangaben einer Kleinunternehmer-Rechnung
- Vollständiger Name und Anschrift von dir und deinem Kunden
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum und fortlaufende, lückenlose Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Leistung
- Rechnungsbetrag (ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis)
- Hinweis auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG
Wie lautet der Pflichthinweis?
Üblich ist eine Formulierung wie: „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Der genaue Wortlaut ist gesetzlich nicht bis auf den Buchstaben festgelegt, muss aber unmissverständlich auf die Anwendung der Regelung hinweisen.
Kleinunternehmer und E-Rechnung
Auch als Kleinunternehmer kannst du elektronische Rechnungen (z. B. im ZUGFeRD-Format) erstellen und musst eingehende E-Rechnungen empfangen können. Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer, nicht das technische Rechnungsformat.
Diese Seite ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Stand: September 2026.