Viele Handwerker kalkulieren ihren Stundensatz nach Gefühl oder orientieren sich am Wettbewerb. Das führt häufig dazu, dass Urlaub, Krankheitstage und Betriebskosten nicht vollständig eingepreist werden – am Jahresende bleibt dann weniger übrig als geplant.
Formel: Stundensatz = (Wunscheinkommen + Betriebskosten + Fahrzeugkosten + Werkzeugkosten) ÷ abrechenbare Stunden pro Jahr
Die abrechenbaren Stunden ergeben sich aus den Arbeitstagen im Jahr abzüglich Urlaub, Feiertagen und geschätzten Krankheitstagen, multipliziert mit den Stunden pro Tag, die tatsächlich beim Kunden abgerechnet werden (nicht die gesamte Anwesenheitszeit).
Beispielrechnung
| Position | Betrag |
|---|---|
| Wunscheinkommen (Jahr) | 36.000 € |
| Betriebskosten (Jahr) | 3.000 € |
| Fahrzeugkosten (Jahr) | 5.500 € |
| Werkzeugkosten (Jahr) | 1.000 € |
| Gesamtkosten | 45.500 € |
Bei 220 Arbeitstagen, 26 Urlaubstagen, 10 Feiertagen, 10 Krankheitstagen und 6 abrechenbaren Stunden pro Tag ergeben sich 174 Arbeitstage × 6 Stunden = 1.044 abrechenbare Stunden im Jahr.
Erforderlicher Stundensatz: 45.500 € ÷ 1.044 Stunden = 43,58 €/Stunde.