Beide Begriffe beschreiben eine Preisauskunft vor Auftragsbeginn, unterscheiden sich aber in der Verbindlichkeit:
Angebot: verbindlicher Preis
Ein Angebot ist eine verbindliche Erklärung: Nimmt der Kunde es an, gilt der genannte Preis – Abweichungen sind nur in engen Grenzen möglich, etwa bei nachträglich vom Kunden gewünschten Zusatzleistungen.
Kostenvoranschlag: unverbindliche Schätzung
Ein Kostenvoranschlag ist dagegen grundsätzlich unverbindlich – er ist eine fachkundige Schätzung, keine Preisgarantie. Stellt sich während der Arbeit heraus, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher liegen, sollte der Betrieb den Kunden darüber informieren, bevor er weiterarbeitet.
Was bedeutet "deutlich höher"?
Wie stark die tatsächlichen Kosten vom Kostenvoranschlag abweichen dürfen, ohne dass eine Informationspflicht entsteht, ist nicht als fester Prozentsatz geregelt und hängt vom Einzelfall ab. In der Praxis gilt: im Zweifel lieber zu früh als zu spät informieren.
Welche Variante für welchen Auftrag?
Für klar kalkulierbare Aufträge – bekannter Materialbedarf, planbare Arbeitszeit – bietet sich ein verbindliches Angebot an, das schafft Vertrauen beim Kunden. Bei Aufträgen mit unbekanntem Umfang, etwa Reparaturen mit ungewissem Schadensbild, ist ein Kostenvoranschlag oft die ehrlichere Wahl, weil er die Unsicherheit offen benennt. Die Grundlage für beide Varianten ist derselbe realistische Stundensatz.